Das Saisonkennzeichen bringt große Vereinfachungen für Fahrzeughalter, die ihre Gefährte nicht das ganze Jahr, sondern nur für eine bestimmte Zeit zulassen wollen:
· Der in Monaten bemessene Zulassungszeitraum wird vom
Fahrzeughalter einmalig festgelegt und auf dem Nummernschild
dokumentiert.
· Ohne neuerliche Gänge zur Zulassungsbehörde ist das Fahrzeug
automatisch ohne Extra-Gebühren an- und abgemeldet.
· Die Kfz-Steuer wird tageweise abgerechnet.
Das Saisonkennzeichen wird bei der Zulassungsstelle wie ein normales Kennzeichen beantragt. Folgende Unterlagen benötigen Sie:
· Kfz-Brief;
· Personalausweis;
· Deckungszusage der Versicherung, die den Bestimmungen des
Saisonkennzeichens entspricht (Doppelkarte für das
Saisonkennzeichen mit Angaben desjeweiligen
Nutzungszeitraums).
Außerhalb des Zulassungszeitraumes, der am rechten Rand des Kennzeichens ersichtlich ist (oben: Anfangsmonat des Nutzungszeitraums, unten: Endmonat des Nutzungszeitraums) gilt das Fahrzeug automatisch als abgemeldet. Es darf öffentlichen Verkehrsraum nicht benutzen, darf also auch nicht auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt sein. Erlaubt ist die Unterbringung in einer Garage, in einer Halle, in einer Tiefgarage, auf einem privaten Parkplatz, der nicht öffentlich zugänglich ist (kein Supermarktparkplatz !) oder auf einem gemietetem Stellplatz in einem Parkhaus. Während des Abmeldezeitraums besteht kostenloser Versicherungsschutz.
Die Mindestzulassungsdauer mit Saisonkennzeichen beträgt zwei Monate, die Maximaldauer elf Monate.
Der Beginn der Nutzungszeit ist stets der erste Tag des auf dem Kennzeichen oben aufgeführten Monats, das Ende ist der letzte Tag des unten aufgedruckten Monats.
Nachlässe bei einer Zulassung auf Saisonkennzeichen sind abhängig vom Fahrzeugtyp und vom Deckungsumfang.
Falls Sie Ihr Liebhaberfahrzeug nur extrem kurzzeitig zulassen sollten, sprechen Sie mit uns: 04 51/87 18 40.
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